DAS POWERTEAM
Photovoltaik-Anlage + Wärmepumpe
Die Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 20. Mai 2021 sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden:
→ Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Photovoltaikanlagen sind zum Betrieb von Wärmepumpen die perfekte Kombination! Die modernen, von uns installierten Heliotherm-Wärmepumpen sind ideal auf die Anbindung und Eigennutzung des PV-Stroms ausgelegt. Die stufenlose Modulation der Wärmepumpe passt sich mit ihrer intelligenten Steuerung an den zur Verfügung stehenden PV-Strom an, was maximale Energiekostenersparnis mit sich bringt.
Wir installieren auch Ihre Photovoltaik-Anlage plus Wärmepumpe, nutzen Sie Ihre Vorteile bei Schweigatz!
Diese 4 Punkte ändern sich 2023 bei PV-Anlagen
1. Die Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch entfällt
Für PV-Anlagen an oder beim Eigenheim entfällt für Erwerb, Lieferungen und Installationsarbeiten die Umsatzsteuer. Dazu zählen auch Stromspeicher sowie alle weiteren Anlagenkomponenten, die für den Betrieb nötig sind. Allerdings darf die maximale Anlagenleistung höchsten 30 Kilowatt betragen. Des Weiteren zählt auch Austausch und Erweiterung bestehender Module zur Steuerbefreiung. Auch die Anschaffung von „Balkonkraftwerken“ kommt in die Steuerbefreiung. Reparaturen ohne Ersatzteillieferungen sind allerdings von der Befreiung ausgenommen.
Nette Nebenwirkung der vereinfachten Regelungen ist, dass Arbeitnehmer nun die Lohnsteuerhilfe in Bezug auf PV-Anlagen nutzen dürfen.
Diese 4 Punkte ändern sich 2023 bei PV-Anlagen
2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei
Steuerbefreit sind Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien mit Anlagen bis zur Bruttonennleistung 30 kW.
Bei gemischter Immobiliennutzung oder Mehrfamilienhäusern darf die Bruttonennleistung höchsten 15 kW je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit betragen.
Die Steuerbefreiung gilt auch rückwirkend, also auch für PV-Einnahmen von Bestandsanlagen, die nach dem 31. Dez. 2021 erwirtschaftet wurden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch weiterhin zur Anmeldung beim Finanzamt verpflichtet sind, da Sie nach dem Umsatzsteuergesetz als Unternehmer gelten.
Diese 4 Punkte ändern sich 2023 bei PV-Anlagen
3. Größere Vergütungssätze für die Einspeisung
Es gelten neue, höhere Vergütungssätze für alle Anlagen, die im Zeitraum vom 30.07.2022 bis 31.01.2024 in Betrieb genommen wurden oder werden. Die höheren Vergütungssätze gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die folgenden 20 Jahre.
Es gibt dabei zwei unterschiedliche Tarife
Eigenverbrauch: wer seinen selbst erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen möchte und nur den Überschuss in das öffentliche Netz einspeist, erhält nun bis zu 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) entspr. 25 % mehr als bisher.
Volleinspeisung: wer seinen selbst erzeugten Strom lieber komplett ins öffentliche Netz einspeist, erhält bis zu 13 Cent pro kWh. Entsprechend entfällt dann aber ein Spareffekt bei der Stromrechnung. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme mitgeteilt werden, in den Folgejahren dann immer bis zum 1. Dezember.
Man muss sich aber nicht für immer auf ein Modell festlegen, sondern kann jedes Jahr neu entscheiden, welches Modell für einen besser ist. Je nach Strompreisentwicklung kann sich mal die eine Version und mal die andere besser Rechnen, z. B. bei verändertem Eigenverbrauch oder Neuanschaffungen wie Wärmepumpe und Elektroauto.
Eine erste Vorschauhilfe bietet der Solarrechner der Stiftung-Warentest:
https://www.test.de/Photovoltaik-Rechner-1391893-0/
Diese 4 Punkte ändern sich 2023 bei PV-Anlagen
4. Aufhebung der Leistungsbegrenzung
Gegen Stromnetzüberbelastungen waren PV-Anlagenbetreiber bisher verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent der Nennleistung zu senken oder eine kostspielige Steuerungseinrichtung einzusetzen.
Für neue Anlagen, welche nach dem 14. Sept. 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen incl. 7 kW installierter Leistung nicht mehr.
Ihre Wärmepumpe ist bereit für das Smart Grid
Außerdem ist Ihre Wärmepumpe bereit für die Stromnetze der Zukunft. Sie wird direkt mit Ihrem intelligenten Stromnetz verbunden, wodurch Stromspitzen (teurer Strom) im Netz vermieden und Stromüberschüsse (günstiger Strom) maximal ausgenutzt werden.
Wirtschaftliche Betrachtung
Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher ermöglichen Ihnen, bis zu 70 % Ihres erzeugten Stroms selbst zu nutzen*. Das restliche Drittel wird zu Ihren Gunsten vergütet ins Netz eingespeist. Das senkt neben den Stromkosten auch CO₂-Emissionen. Mit einer Wallbox zum Laden elektrischer Fahrzeuge runden Sie Ihr Eigenheim zukunftssicher ab.
*Quelle: Zentrum für Sonnenenergie- u. Wasserstoff-Forschung
Beispiel - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung | |
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PV-Generatorfläche | 48 m² |
Stromerzeugung/Ertrag | |
PV-Generatorenergie (AC-Netz) | 8.544 kWh/Jahr |
Eigenverbrauch | 3.585 kWh/Jahr |
Netzeinspeisung | 4.960 kWh/Jahr |
Spez. Jahresertrag | 897,52 kWh/kWp |
Vermiedene CO2-Emission | 3.902 kg/Jahr |
Kosten/Gewinn | |
Gesamt Investitionskosten (PV) | 15.981,72 € |
Amortisationsdauer | 9,7 Jahre |
Stromgestehungskosten | 0,09 €/kWh |
Bilanzierung/Einspeisekonzept | Überschusseinspeisung |
Stromverbrauch | |
Gesamtverbrauch (2 Pers. + 2 Kinder) | 6.000 kWh |
Spitzenlast | 13,9 kW |
Stromverbrauch Wärmepumpe gesamt | 2.051 kWh/Jahr |
Heizung (JAZ 5,0) | 1.200 kWh/Jahr |
Warmwasser (JAZ 4,7) | 851 kWh/Jahr |
Erzeugt Wärmeleistung der Wärmepumpe | 10.000 kWh |
Heizung (1200 kWh x 5,0 JAZ) | 6.000 kWh |
Warmwasser (851 kWh x4,7 JAZ) | 4.000 kWH |
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von E-Fahrzeug Ladestationen
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
→ www.kfw.de/s/deiBGYew
Die Stadt Oldenburg fördert PV-Anlagen!
Gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt Spitzenleistung (kWp)
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von
- 3 bis 10 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 10 kWp große Anlage wird mit 1.500 Euro gefördert.
- 11 bis 20 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 11 bis 20 mit 125Euro pro volle kWp gefördert. Eine 20 kWp große Anlage wird mit 2.500 Euro gefördert.
- 21 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung gefördert, im Leistungsbereich 11 bis 20 kWp mit 125 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 21 bis 35 kWp mit 100 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 35 kWp große Anlage wird mit 4.250 Euro gefördert.
Weitere Informationen auf den Webseiten der: Stadt Oldenburg - Förderprogramm Photovoltaik
Ihre Vorteile bei Schweigatz
- die effizientesten Wärmepumpensysteme am Markt
- optimale Gesamtkonzepte für höchste JAZ-Werte
- maximale Kostenersparnis
- langfristige Wertsicherheit
- Wärmepumpeninstallation, optional mit PV-Anlage und Batteriespeicher, optimal abgestimmt, für maximale Effizienz und Wirtschaftlichkeit
- Installation einer Wallbox zum Laden von Elektrofahrzeugen
- alles aus praktisch einer Hand
- mit 16 Jahren Erfahrung u. über 400 Wärmepumpeninstallationen
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Wir beraten Sie ausführlich und bieten Ihnen individuelle Informationen für ein maßgeschneidertes Angebot.
Gerne auch bei Ihnen vor Ort.
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